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OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1972 - 3 C 95/71 |
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Volltextveröffentlichung
- ArgeLandentwicklung
Betriebe, gewerbliche; Erledigung der Hauptsache; Förderung; Gestaltung der Abfindung; Gleichheitsgrundsatz; Kostenentscheidung; Ortslage; Vergleich
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- BVerwG, 04.05.1966 - IV B 69.65
Abfindung nach dem Flurbereinigungsgesetz an einen Nichtlandwirt - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1972 - 3 C 95/71
Im vorliegenden Falle wäre dann allerdings zu beachten gewesen, daß die Berücksichtigung von nichtlandwirtschaftlichen Interessen und damit die Förderung von gewerblichen Betrieben nicht zu den Aufgaben der Flurbereinigungsbehörden gehört und daher solche Interessen nur im allgemeinen Neuordnungsrahmen ermessensmäßig mitberücksichtigt werden können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4.5.1966, RdL 1966 S. 305; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10./11.7.1968 - 3 C 93/67 mit weiteren Hinweisen).